Hebammenarbeit

Eine Hebamme kann und darf eine Schwangere vom ersten Tag der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit eigenverantwortlich und kompetent betreuen. Eine Überweisung durch einen Gynäkologen ist nicht notwendig.

Die Hebammengebührenverordnung umfasst u.a. folgende Leistungen:

– Beratung der Schwangeren, Vorgespräche, Geburtsvorbereitungskurse
– Hilfeleistung bei Beschwerden
– Vorsorgeuntersuchungen, CTG, Blutentnahmen, Ausstellung von Attesten
– Geburtshilfe
– Wochenbettbetreuung
– Stillberatung
– Rückbildungskurse

Die Hebamme rechnet Ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen ab (HebGV Hessen). Im Falle einer privaten Krankenversicherung erhält  der Versicherungsnehmer eine Abrechnung (GebO Hessen). Das Verfahren ist somit analog der ärztlichen Abrechnung.

Falls Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren. Ich berate Sie gerne auch persönlich.