Rahmenbedingungen

Hebammenarbeit unterliegt gesetzlichen Vorgaben, welche im 5. Sozialgesetzbuch, im Mutterschutzgesetz und in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt sind.

Zum 01.11.2025 tritt ein neuer Hebammenhilfevertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen in Kraft, welcher zu Veränderungen und teilweise Einschränkungen der bislang gewohnten Versorgung führt.

Folgende Leistungen sind nicht mehr Bestandteil des Vertrages und haben Auswirkungen auf Planung und Versorgung in Schwangerschaft und Wochenbett:

Fernmündliche Beratungen per sms oder Email : entfallen ersatzlos.

Videotermine in den ersten 10 Lebenstagen: entfallen ersatzlos.

Kontakt zu mehreren Hebammen an einem Tag: nicht mehr möglich.

Feste Uhrzeiten für Termine, speziell im Wochenbett: größtenteils nicht mehr planbar.

Wir freiberuflichen Hebammen bedauern diese negativen Effekte auf unsere Versorgungsqualität und hoffen auf eine baldige Neugestaltung des Vertrags. Bis dahin bitte ich meine betreuen Familien um Nachsicht und Flexibilität.

Wenn Sie Fragen dazu haben sprechen Sie mich bitte an.